Mehr über Hans Meisel:

Wer einen Umweg macht, wird bestraft


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Meisel, Hans wurde am 31. Mai 1920 in Halle/Saale geboren. Als Beruf wurde beim ledigen Hans Meisel, dessen Eltern bereits verstorben waren, Arbeiter angegeben.

Bereits am 10.9.1939 wurde er als Schütze zur 12. Kompanie des Infanterie-Regiments 28 einberufen. Es gibt einen Hinweis, dass er wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall zu einer Geldstrafe von 40 RM verurteilt wurde. Beim Frankreichfeldzug der Wehrmacht (10. Mai bis 25. Juni 1940) wird Hans Meisel am 24. Mai als „vermisst“ gemeldet. Möglicherweise hatte er sich von der Truppe entfernt.

Der Divisionstagesbefehl Nr. 74 vom 9.12.1940 der Division 155 hatte festgehalten:
„Es besteht Veranlassung, auf folgendes hinzuweisen: Wenn das Eintreffen des zum Ersatztruppenteil Versetzten bzw. Überwiesenen dadurch verzögert wird, dass der betreffende Soldat den Ersatztruppenteil nicht auf schnellstem Wege zu erreichen sucht, sondern einen Umweg, z.B. zum Besuch von Angehörigen, macht, so liegt unerlaubte Entfernung im Sinne des § 64 MSTGB i.d.F. d. §6 KSSVO, ab 1.12.1940 i.d.F. der V.O. Vom 10.10.1940 (RGBl 1940 I S.1347), begangen durch eigenmächtiges Fernbleiben von seiner Truppe bzw. Dienststelle, vor. Sie ist, wenn die Dauer des eigenmächtigen Fernbleibens mehr als 1 Tag beträgt, gerichtlich, andernfalls disziplinar zu bestrafen. Sie rechnet von Mitternacht des Tages an, an dem der Versetzte bei seiner Ersatzeinheit hätte eintreffen können und müssen.“Am 21. März 1942 wird er vom Wehrmachtsgefängnis Bruchsal zur Behandlung des Geisteszustandes ins Reservelazarett Winnenden eingewiesen. Seine Erkennungsmarke ist da mit 4. Infanterie Ersatz Bataillon 354 Nr. 159 vermerkt. Im Lazarettbuch in Winnenden findet sich folgende Diagnose: „Asozialer Fürsorgezögling, erhebliche Kinderpsychopathie (Unruhe)“.

Am 5. Mai 1942 wurde Hans Meisel als „kv (kriegsverwendungsfähig“) wieder ins Wehrmachtsgefängnis Bruchsal überstellt. Damit konnte im Sinne des Militärstrafgesetzbuches seine Hinrichtung vollzogen werden. Diese wurde durch das Gericht der Division (mot) 155 in Ludwigsburg am 10. Juni 1942 um 7.02 Uhr vollzogen. Ein Kriegsgerichtsurteil ist nicht überliefert. Die Leiche befand sich zunächst im Reservelazarett I Ludwigsburg in der Königsallee. Die Beerdigung fand dann laut Bestattungsschein am 16. Juni statt. Beurkundet wurde der Tod schließlich am 3. Dezember 1943 beim Standesamt Ludwigsburg im Sterberegister Nr. 676/1943.

Quellen:
StadtA LB L 67- 39 und 41
StALB Grabstätten EL 20/1 VII Bü 165, Bild 26
BA-PA B 563-1 Kartei M – 1359/229
Kartei der Verlust- und Grabmeldungen gefallener deutscher Soldaten 1939-1945 (-1948), Bundesarchiv B 563-2 Kartei
BArch PA B563/ 119969


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